Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze sowie die Beurteilung von Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Veräußerungen im Sinne des § 17 EStG
Nach dem 13. Senat hat nun auch der 12. Senat des FG Niedersachsen Stellung zu den Fragen genommen, bis zu welchem Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG Wertzuwächse aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleiben und ob Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Führung eines Rechtsbehelfsverfahrens zur Frage der Steuerpflicht eines Veräußerungsgewinns anfallen, Veräußerungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG darstellen (Az. 12 K 250/11).
Regierung legt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 vor
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt (BT-Drs. 21/1974). In verschiedenen Bereichen des Steuerrechts habe sich ein fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben.
Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung bei dynamisch ausgestalteter Anpassungsverpflichtung unter Verstoß gegen die gesetzliche Übergangsregelung in § 30c Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG
Das FG Schleswig-Holstein hatte u. a. darüber zu entschieden, ob bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung eine dynamisch ausgestaltete Anpassungsverpflichtung auch für solche Versorgungsempfänger steuermindernd zu berücksichtigen ist, denen bereits vor dem 1. Januar 1999 erstmalig eine Versorgungszusage erteilt wurde (Az. 1 K 41/23).
Vorzeitiger Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht an land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Rahmen eines Schenkungsvertrages: Keine Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG wegen Nichterfüllung der Kontinuitätsanforderungen an das
Das FG Schleswig-Holstein hatte zum einen über die Frage zu entscheiden, ob für den schenkweisen Verzicht auf ein zuvor vorbehaltenes Nießbrauchsrecht an land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Steuerbegünstigung der §§ 13a, 13b ErbStG (a. F.) zu gewähren ist, sowie zum anderen darüber, ob eine im Rahmen einer gemischten Schenkung vereinbarte aufschiebend bedingte Last auf den Tag der Steuerentstehung (= Abschluss des Schenkungsvertrages) abzuzinsen ist (Az. 3 K 28/24).
Quelle: www.datev.de